Arsen im Wein – das muss nicht sein!
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Calciumarsenat oder Kalkarsen war von 1918 bis in die 1960er-Jahre ein wichtiges Insektizid, das im Weinbau Anwendung fand.
In Deutschland wurden arsenhaltige Pflanzenschutzmittel erst von 1920 an nach der Aufnahme in das erste Pflanzenschutzmittelverzeichnis verwendet. Hauptanwendungsgebiet war die Bekämpfung des Traubenwicklers. Die Larven des Traubenwicklers befallen nämlich Blüten und Trauben und mindern dadurch den Ertrag, außerdem sind befallene Trauben anfällig für Grauschimmelfäule.
Erste Fälle von Arsenvergiftungen traten bereits 1925 am Kaiserstuhl auf. Bis Frühjahr 1934 waren 94 Fälle anerkannt, wovon 66 Fälle am Kaiserstuhl aufgetreten waren. Man ging zunächst jedoch davon aus, dass diese Vergiftungen vor allem beim Ausbringen von Kalkarsen-Stäubemitteln aufgetreten waren.
An der Mosel kam die Verwendung arsenhaltiger Insektizide erst ab 1925 auf, 1930 war ihr Einsatz auch dort weitverbreitet. Ab 1938 häuften sich die Fälle von Arsenvergiftungen auch an der Mosel. Im März 1940 hatten die Berufsgenossenschaften 589 Fälle von Arsenschädigungen anerkannt. Als Ursache wurde schließlich der von den Winzern als Haustrunk für den Eigenbedarf hergestellte Tresterwein erkannt, der zwischen 2 und 8,9 mg Arsen/l enthielt. Die Arseneinwirkung dauerte im Schnitt 12 bis 14 Jahre an, nach einer Schätzung nahm ein Winzer über diese Zeit etwa 53 g Arsenoxid auf, wovon 47 g auf den Konsum von Haustrunk und lediglich 6 g auf die Aufnahme während der Ausbringung des Insektizides zurückgeführt wurden.
Nachdem ein arsenfreies Insektizid erfolgreich getestet war, wurde die Verwendung arsenhaltiger Mittel im Weinbau durch ein Gesetz vom 26. November 1942 verboten. Andere Anwendungen arsenhaltiger Pflanzenschutzmittel wurden in der Bundesrepublik Deutschland allerdings erst 1974 verboten.