Haustrunk: Eine alte Brauerei-Tradition

Haustrunk bezeichnet ein Getränk, das von Getränkeherstellern für den eigenen Bedarf produziert und an Mitarbeiter abgegeben wird. Es handelt sich meist um Bier, Wein oder alkoholfreie Getränke. Der Haustrunk ist traditionell als eine Art Deputatlohn gedacht und soll verhindern, dass Mitarbeiter Getränke stehlen.

Bier für Mitarbeiter
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16.12.2024

Geschichte und Hintergrund

Die Haustrunk-Tradition geht bis in die Zeit von Hammurabi vor 3600 Jahren zurück. In Brauereien diente der Haustrunk dazu, den Durst der körperlich hart arbeitenden Brauer zu stillen. Um den Konsum zu kontrollieren, gab es spezielle Biermarken und Ausgabestellen. Der Haustrunk sollte auch den Privatbedarf der Mitarbeiter decken. So wurde während der Arbeit Pils getrunken, als Haustrunk gab es Helles.

In Winzerfamilien trank man als Haustrunk Tresterwein aus zweiter oder dritter Pressung. Dieser minderwertige "Wein fürs Haus" durfte nicht verkauft werden. Auch Mineralwasser-Hersteller gewährten einen Haustrunk für Einheimische.

Rechtliche Regelungen

In Deutschland ist Haustrunk-Bier von der Biersteuer befreit. Es zählt aber als geldwerter Vorteil zum steuerpflichtigen Einkommen - bis zu einem Freibetrag von 1080 Euro. Tarifverträge im Brauereigewerbe sichern einen Haustrunk-Anspruch von mindestens 36 Litern pro Mitarbeiter. In Österreich verschwand der Weintrunk nach dem Glykolwein-Skandal aus dem Weingesetz. In der Schweiz gab es bis in die 1970er einen Haustrunk von 4 Litern pro Tag und Mitarbeiter.

Kritik und Ausblick

Die Abgabe von Alkohol am Arbeitsplatz geriet Ende des 20. Jahrhunderts in die Kritik. Dennoch gingen 2010 noch 4 Millionen Liter Bier als Haustrunk an Brauereiarbeiter. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung prophezeit das Ende von Alkohol als Lohnbestandteil innerhalb von 10 Jahren.

Der Haustrunk hat eine lange Tradition, steht aber zunehmend in Frage. Er wandelte sich vom Durstlöscher während der Arbeit zur Mitnahme nach Hause. Mittlerweile ist Alkohol am Arbeitsplatz meist verboten. Die Zukunft des Haustrunks als Mitarbeiter-Benefit ist ungewiss.