Hopfen und Malz – Gott erhalt’s: Die Bedeutung des Reinheitsgebots
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Im Jahr 1516 erließ Bayernherzog Wilhelm IV. eine Verordnung, die als das "Deutsche Reinheitsgebot" bekannt wurde. Diese Regelung untersagte die Verwendung bestimmter unüblicher Zutaten beim Bierbrauen und legte fest, dass Bier nur aus Wasser, Gerste (Malz) und Hopfen bestehen durfte.
Das Reinheitsgebot fungierte wie eine Art Lebensversicherung, da die Braukunst zu jener Zeit noch nicht so ausgefeilt war wie heute. Im Mittelalter wurde noch viel experimentiert und so missglückten viele Brauversuche. Manchmal entstanden sogar hochgiftige Gebräue mit Baumrinde und Tollkirsche. Das Reinheitsgebot schützte die Konsumenten vor solchen gefährlichen Experimenten und trug zur Verbesserung der Bierqualität bei.
Die Gesundheitsverträglichkeit war jedoch nicht das einzige Problem. Der Geschmack von Bier war im Mittelalter oft eine Glückssache. Ein gutes Bier wurde als "Tat Gottes" gefeiert, was auch den Ursprung des Spruchs "Hopfen und Malz, Gott erhalt's" erklärt. Damals wusste man noch nicht, wie wichtig Hefe für den Gärprozess ist.
Hausbrauereien, die neben einer Backstube lagen, produzierten oft besseres Bier. Durch die Luft gelangten die winzigen Hefeorganismen in den Braukessel und starteten den alkoholischen Gärungsprozess. Diese natürliche Hefe verbesserte den Geschmack und die Qualität des Bieres erheblich.
"Hopfen und Malz, Gott erhalt's" bleibt daher ein zeitloser Ausdruck für die Wertschätzung dieses traditionellen Brauhandwerks.