Schaumweinsteuer – Mit Sekt wurde die Flotte finanziert

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt, weil „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muss“.

Mit der Schaumweinsteuer wurde früher die Flotte finanziert.
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03.04.2023

Mit den Erträgen aus der Schaumweinsteuer ließ sich aber lediglich ein geringer Teil der Rüstungsausgaben des Kaiserreichs abdecken.

Als Maßnahme zur Überwindung der Wirtschaftskrise wurde die Steuer 1933 auf Null gesenkt, aber nicht ganz abgeschafft. 1939 wurde sie dann als Kriegszuschlag wieder aktiviert und diente nun wieder der Aufrüstung - speziell der Entwicklung der U-Boot-Flotte.

Mit der Kriegswirtschaftsverordnung wurde nun ein Aufschlag von 3 Reichsmark pro Flasche erhoben.

Das Kaiserreich und das Dritte Reich sind längst untergegangen, doch die Schaumweinsteuer existiert noch heute.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Zweck zur Finanzierung der Kriegswirtschaft zwar nicht mehr gegeben, doch ein neuer Zweck wurde schnell gefunden - die Beseitigung der Kriegsschäden und der Wiederaufbau des Landes.

Heute beträgt die Schaumweinsteuer 1,02 € pro Flasche – egal ob der Schaumwein 3,99 € kostet oder 100 €.